elevida verordnen: budgetneutral und einfach

So erklären Sie elevida im Handumdrehen

Geben Sie Ihren Patient:innen eine klare Orientierung. Nutzen Sie unser bewährtes Wording für eine schnelle und verständliche Einordnung im Gespräch:

elevida ist ein ärztlich verordnetes Online-Programm für Patient:innen mit MS-bedingter Fatigue, das von Ihrer Krankenkasse bezahlt wird. Sie bekommen konkrete Übungen und unterstützende Gesprächsthemen an die Hand, die Sie im Alltag umsetzen – und Sie können sofort starten.“

elevida auf Rezept – so funktioniert es in der Praxis

elevida ist dauerhaft im BfArM-Verzeichnis gelistet und damit Teil der Regelversorgung. Für gesetzlich Versicherte übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten vollständig, sobald eine ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung bzw. ein entsprechender Nachweis vorliegt.

elevida verordnen Sie wie gewohnt mit PZN 17161032 – aktuell in der Regel über Muster-16. Die elektronische Verordnung (E-Rezept) wird schrittweise umgesetzt und ist abhängig von den Möglichkeiten Ihrer Praxissoftware. Um eine reibungslose Einlösung des E-Rezeptes für Ihre Patinet:innen zu garantieren, geben Sie das E-Rezept am besten als Ausdruck mit.

elevida Verordnung für gesetzlich Versicherte

Schritt 1:

Sie verordnen elevida auf Muster-16 oder E-Rezept (PZN 17161032). Um eine reibungslose Einlösung des E-Rezeptes für Ihre Patinet:innen zu garantieren, geben Sie das E-Rezept am besten als Ausdruck mit.

Schritt 2:

Die Patient:innen reichen das Rezept bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein oder nutzen den Rezept-Service.

Schritt 3:

Die Krankenkasse schickt einen persönlichen Freischaltcode an die Patient:inen.

Schritt 4:

Patient:innen lösen den Code auf dieser Webseite ein.

Fordern Sie gerne praktische Muster-16-Rezeptvordrucke sowie Patient:innen-Informationen an. Eine genaue Anleitung für die Ausstellung des Rezepts liegt dem Paket bei.

Wie Sie elevida privat Versicherten verordnen

Auch die meisten privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten von elevida.

Der oder die Versicherte prüft eine mögliche Erstattung im Vorfeld individuell bei der entsprechenden PKV.

Schritt 1:

Dafür benötigen die privaten Krankenkassen (PKV) einen Kostenvoranschlag sowie die Verordnung oder Diagnosebestätigung. (Kostenvoranschlag und Diagnosebestätigung stehen Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung.)

Schritt 2:

Anschließend klären Patient:innen die Kostenübernahme mit der PKV und ggf. der Beihilfe.

Schritt 3:

Nach Klärung der Kostenübernahme wenden sich die Patient:innen an den Hersteller (diga-team@gaia-group.com). Sie erhalten ihre Zugangsdaten und die Rechnung.

Der Verordnungsprozess bei Selbstzahler:innen

Auch Selbstzahler:innen können elevida nutzen. Die Kosten für eine Lizenzdauer von 90 Tagen betragen 243,00€ inklusive 19% Mehrwertsteuer.

Schritt 1:

Sie als Behandler:in stellen dafür eine Diagnosebestätigung oder eine Verordnung aus.

Schritt 2:

Die Patient:innen senden dieses Dokument an diga-team@gaia-group.de.

Schritt 3:

Das Serviceteam der GAIA AG stellt den Zugang zu elevida und die Rechnung bereit.

So können Ihre Patient:innen das Rezept für elevida einlösen

Informationen hierzu erhalten Patient:innen auf dieser Seite:

elevida ist budgetneutral – Vorteile für Behandler:in

Verordnungen im Praxisalltag lassen sich medizinisch hochwertig und gleichzeitig wirtschaftlich sicher gestalten, indem sie Ihre Budgetplanung und Regresssicherheit aktiv unterstützen.

Die Verordnung von elevida ist budgetneutral. Das bedeutet: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der digitalen Therapie vollständig. Die Verordnung lässt Ihr Arznei-, Heilmittel- und Praxisbudgets unberührt.

Für Sie heißt das:

Sie können Patient:innen frühzeitig versorgen

Auch bei hoher Nachfrage und Wartezeiten

Ihre Entscheidung auf Basis reiner klinischer Kriterien und wirtschaftlicher Sicherheit.

Haben Sie Fragen?

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Verordnung von elevida

Für die reine Verordnung von elevida gibt es aktuell keine spezifische, dauerhaft abrechenbare EBM-Ziffer.

Die elektronische Verordnung digitaler Anwendungen wird schrittweise in die Infrastruktur und Praxissoftware integriert. Die konkrete Verfügbarkeit hängt von Ihrem PVS/TI-Stand ab. Wo das E-Rezept für digitale Anwendungen bereits unterstützt wird, erfolgt der Ablauf grundsätzlich analog zur gewohnten elektronischen Verordnung. Andernfalls bleibt die klassische Verordnung per Muster 16-Rezept der stabile Standardweg.

Nein, Ihre bestehende Praxissoftware ist völlig ausreichend.

Sie finden elevida unter der PZN 17161032 in Ihrem System. Der Verordnungsprozess erfolgt gewohnt unkompliziert über ein reguläres Muster-16-Rezept in Ihrem vorhandenen Praxisprogramm. Für die Verordnung ist somit keinerlei Zusatzsoftware erforderlich.

elevida kann von allen Ärztinnen und Ärzten sowie von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verordnet werden – unabhängig davon, welche Therapieform (tiefenpsychologisch oder verhaltenstherapeutisch) sie anbieten oder auf welchen Fachbereich sie spezialisiert sind.

Gut zu wissen für Ihren Praxisalltag: Die Verordnung (über ein reguläres Muster-16-Rezept) für die Indikation Multiple Sklerose (ICD-10 Diagnose: G35) und begleitender Fatigue-Belastung ist bereits auf Basis einer Verdachtsdiagnose möglich.

Die Verordnung gilt ab der Erstregistrierung für 90 Kalendertage. Das ist der Standardzeitraum, in dem Ihre Patient:innen mit dem Freischaltcode starten und elevida nutzen können.

Um eine lückenlose Fortführung der Therapie zu gewährleisten und die Behandlungseffekte zu stabilisieren, empfiehlt sich eine frühzeitige Folgeverordnung. Tatsächlich wird eine zweimalige Verordnung zur Verstärkung der Effekte sogar explizit empfohlen. So bleiben alle Fortschritte und Daten über den ersten 90-Tage-Zeitraum hinaus sicher erhalten.